Gabelzinkenschutzschild für Staplergabeln gemäß StVZO § 30 c (1)
Die Berufsgenossenschaft BGHW fordert, dass die Spitzen der Gabelzinken vom Gabelstapler im öffentlichen Verkehrsbereich bei Leerfahrten abgedeckt werden müssen. Unser Gabelzinken-Schutzschild erfüllt die Anforderungen gemäß StVZO § 30 c (1) und sind für die schnelle und einfache Aufnahme mit den Staplerzinken geeignet.
Artikelmerkmale
Zinkenschutzschild/ Gabelzinkenschild gemäß StVZO § 30 c (1)
Zur Abdeckung der Gabelzinkenspitzen für öffentliche Verkehrsbereiche
Stabile Stahlkonstruktion mit Einfahrtaschen
Schnelle, problemlose Aufnahme
Rot-weiße Warnmarkierung
Sicherung gegen Abrutschen
Oberfläche RAL 3000 Feuerrot
Standard: für Zinkenlänge max. 1.200 mm
Auf Anfrage auch mit längerer Sicherungskette für Zinken über 1.200 mm länge verfügbar!